Deine Mitgliedschaft beim SV Löhne-Obernbeck trägt wesentlich dazu bei, dass der Verein seiner sozialen Verantwortung gegenüber den zahlreichen Kindern und Jugendlichen aus Löhne und der Region dauerhaft nachkommen kann.
Und so wirst du Mitglied
Bei Vereinswechsel benötigen wir zudem ein Einschreibebeleg der Kündigung beim alten Verein, den alten Spielerpass oder eine Passverlusterklärung.
Seit dem 1. April 2011 können Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen gewährt werden, hierzu gehört auch die Übernahme des Mitgliedsbeitrages.
Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes haben Kinder und Jugendliche, wenn für das Kind bzw. den Jugendlichen bestimmte Leistungen an die Eltern oder an das Kind selbst gezahlt werden.